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Hier erfährst du wie du vorgehen solltest, um dich bei uns anzumelden:
Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass. Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Passabteilung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes zuständig.

Erstausstellung (§5(2) JspO/WFLV)

Bei der Beantragung einer Spielberechtigung als Erstausstellung für Junioren oder Juniorinnen muss das Geburtsdatum durch die Vorlage der Original-Geburtsurkunde oder Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. durch den Kreisjugendausschuss bestätigt werden. Diese Regelung gilt auch für den Junior, der bereits volljährig ist. Eine Geburtsurkunde ist erst ab dem 01.06. des Jahres entbehrlich, in dem der Junior nach den Bestimmungen der JSpO/WFLV zum Senior wird.
Beglaubigte Kopien oder Bestätigungen durch die Kirche, Polizei, Rechtsanwalt, Schule, usw. werden nicht anerkannt.
Im Übrigen ist darauf zu achten, dass der Antrag sowohl vom Verein als auch von einem Erziehungsberechtigten des Spielers und dem Spieler ab einem Alter von 7 Jahren selbst unterschrieben wird. Ohne Unterschrift des Vereins und eines Erziehungsberechtigten ist keine Spielberechtigung möglich.
Bei Junioren, die bereits 18 Jahre alt sind, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten entbehrlich.

Außerdem wird für Spieler/innen ein aktuelles Passbild sowie der Mitgliedsantrag und die Bankeinzugs-ermächtigung des SV Blau-Rot Billmerich benötigt.

Die Anträge findest du hier: